“Green Deal” vereinbar mit Lissabon-Vertrag und Energiecharta?

Im folgenden Artikel wird die Rechtskonformität der europäischen Energiepolitik hinterfragt. Wir berichteten hier und hier über das Vorhaben der Europäischen Union, Taxonomie-Richtlinien aufzustellen, mit deren Hilfe sich die Umweltverträglichkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit feststellen lässt, um deren Förderungswürdigkeit beurteilen zu können. Die von der Kommission eingesetzte Technical Experts Group (TEG) für nachhaltige Finanzen kam zu dem Schluss, dass zu diesem Zeitpunkt “die Beweise für die Kernenergie komplex und im taxonomischen Kontext schwieriger zu bewerten sind”, was den möglichen erheblichen Schaden für andere Umweltziele betrifft. Das bedeutet, vorrangig „grüne“ Techniken fördern und keine finanzielle Unterstützung für die Kernenergie, weder für die Förderung noch für Neubauten.

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Forschungsbedarf über die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder

Was man über den Stromnetzausbau auch wissen sollte.

Die Energiewende macht einen gewaltigen (einige tausend Kilometer) Ausbau des Stromübertragungsnetzes erforderlich. Die bevorzugten Standorte für Energieanlagen befinden sich an der deutschen Küste sowie in Nord- und Ostsee (offshore). Die vorhandenen Höchstspannungsnetze allerdings reichen nicht aus, den von den Windenergieanlagen erzeugten Strom in die entfernten Verbrauchszentren West- und Süddeutschlands zu transportieren. Problematisch ist besonders die für Windkraft typische, oft durch extreme Schwankungen und gelegentlich sehr hohe Leistungsspitzen gekennzeichnete Stromerzeugung. Wegen der gegenüber Wechselstromübertragung geringeren Leistungsverluste ist die Hochspannungsgleichstrom-Übertragung (HGÜ) vorgesehen. Bürgerproteste gegen Freileitungen machen streckenweise eine Erdverkabelung der Übertragungsleitungen erforderlich, über die wir hier  berichteten. Doch was bewirken die von stromdurchflossenen Leitern erzeugten elektromagnetischen Felder beim Menschen?

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Kohle bleibt Hauptenergiequelle im globalen Energiesystem

Ungeachtet eines fehlenden stichhaltigen und allgemein anerkannten wissenschaftlichen Beweises über die Wirkung des Kohlenstoffdioxids CO2 auf das globale Wettergeschehen verpflichteten sich bis auf China, Indien und die USA (durch Vertragskündigung) alle übrigen teilnehmenden Staaten an der Pariser Klimakonferenz von 2015, Maßnahmen zur CO2-Einsparung zu ergreifen, um die mittlere Globaltemperatur unter 2 0C, besser noch 1,5 0C zu halten. Dem liegt die unbewiesene These zugrunde, dass das vom Menschen durch Verbrennung erzeugte CO2 den Klimawandel verursacht. Wird es zu einer CO2-Einsparung kommen?

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