Die EU-Taxonomie nachhaltiger Aktivitäten

Die EU-Taxonomie segelte bislang – gewollt – unter dem Radarschirm der öffentlichen Wahrnehmung. Erst der Protest der Bundesregierung über die Aufnahme der Kernenergie in diese Verordnung führte zu medialer Aufmerksamkeit.

Der Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, Nr. 05/22 (18. Februar 2022) beschreibt nachfolgend Zweck und Struktur der Verordnung, im Anschluss daran eine kritische Bewertung meinerseits:

Derzeit erfährt die EU-Taxonomie große Aufmerksamkeit durch die Diskussion, ob der Betrieb von Gas- und Kernkraftwerken übergangsweise als nachhaltig einzustufen ist. Weniger im Blick ist die Frage, welcher Mechanismus sich hinter der Taxonomie verbirgt und welche tiefgreifenden Auswirkungen dieser für die Wirtschaft mit sich bringt: Die Taxonomie kategorisiert die Wirtschaftsaktivitäten wesentlicher Branchen, die für eine große Menge des CO2-Ausstoßes verantwortlich sind, und definiert Schwellenwerte, um sie als ökologisch nachhaltig einzustufen. Hierzu gehören beispielsweise CO2-Ausstoßgrenzwerte für die Aluminiumerzeugung oder Energieaufwandsgrenzen pro Kubikmeter Wasser in Trinkwasseranlagen. Die Taxonomie ist als Informationsquelle und Steuerungsmöglichkeit gedacht und damit der Schlüssel, um die öffentlichen und privaten Finanzströme in nachhaltige, insbesondere CO2-neutrale Investitionen zu lenken.

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