OVG verlangt weitere Erfüllung gesetzlicher Vorgaben

Das deutsche Klimaschutzgesetz verlangt, die als „schädliche Treibhausgase“ bezeichneten Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65% im Vergleich zu 1990 zu senken. Bis 2045 will Deutschland komplett klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase emittieren, als in der Natur gebunden werden. In der letztgültigen Fassung des Gesetzes werden die einzelnen Bereiche wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr und Gebäude nicht mehr separat sanktioniert, wenn sie ihre Klimaschutzziele verfehlen. Was im Prinzip sinnvoll ist, denn für die Atmosphäre und für das Klima spielt es keine Rolle, woher das Treibhausgas stammt.

Dem Klima ist es ohnehin egal, denn es gibt keine wissenschaftlich belegbaren Beweise, dass das vom Menschen verursachte CO2 als Hauptbestandteil des Treibhausgases einen relevanten Einfluss auf die Erdtemperatur mithin auf das Klima hat.

Durch den schon in früheren Artikeln angesprochenen – hauptsächlich in asiatischen Ländern – steigenden Kohlebedarf wird die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre auch in den nächsten Jahrzehnten zunehmen. Sehr „zur Freude“ der globalen Flora, für die CO2 unentbehrlich ist. Insofern ist die Bezeichnung schädliches Treibhausgas völlig unverständlich und sachlich falsch.

In den Industrieländern kollidiert inzwischen die Politik des Netto-Null-Ziels mit der Realität. Der in seiner Konsequenz nicht durchdachte Einsatz intermittierender erneuerbarer Energien ohne ausreichende Fokussierung auf Speicherlösungen, auf Grundlaststrom und auf Gesamtsystemintegration in die Energieversorgung hat die Energiekosten gewaltig erhöht und die Energieversorgungssicherheit verringert, mit erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Folgen für das Land. Die Behauptung, dass die Umstellung auf Wind- und Solarenergie den Verbrauchern erhebliche Summen sparen wird, hat sich längst als Lüge erwiesen. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wird viel mehr kosten, als die Menschen akzeptieren werden. Die Netto-Null-Kosten erweisen sich wie ein Fass ohne Boden.

Der Staat muss mit Subventionen die gewaltigen finanziellen Belastungen für die Wirtschaft und seinen Bürgern eindämmen, um seine Energiewende vor dem endgültigen Scheitern zu bewahren. Das ist das schmutzige kleine Geheimnis des Spiels mit den erneuerbaren Energien. Die sehr hohen Vorlaufkosten bedeuten, dass den Entwicklern viel Geld gezahlt werden muss, und wenn das Geld aus dem Verkauf von Strom nicht ausreicht, muss es von anderswo kommen. Aber letztendlich kommt es aus den Taschen der Verbraucher, sei es direkt durch höhere Rechnungen oder indirekt durch höhere Steuern.

Die Fossilkraftwerke wurden an Standorten hohen Strombedarfs gebaut, um den Stromverlust auf langen Leitungen gering zu halten. Die Erzeugung erneuerbarer Energien erfolgt dort, wo es windig/sonnig ist oder einen guten Zugang zu Wasser in der Höhe oder in schneller Bewegung (für Wasserkraft) hat. Diese Orte befinden sich in der Regel nicht in Gegenden hohen Strombedarfs. Das bedeutet einen enormen, kostspielen Ausbau des Stromnetzes. TenneT, einer der vier Netzbetreiber in Deutschland, kündigte jüngst an, er wolle sich wegen künftiger hoher Kostenerwartungen von seinem deutschen Netz trennen! Kaufangebote gibt es keine.

Wegen fehlender Energiespeicher in großem Maßstab müssen fossilbetriebene Reservekraftwerke in ständiger Bereitschaft stehen, um die Schwankung der Stromerzeugung durch Windenergie- und Solaranlagen bedarfsgerecht auszugleichen. Aber niemand baut Standby-Anlagen, es sei denn, es lohnt sich – und das ist ein weiterer großer Teil der Kosten, die dem Strompreis auferlegt wird.

Entwicklung der Gesamtkosten des Engpassmanagements (Quelle: BNetzA und BDEW)

Die Schwankungen der Stromerzeugung müssen zur Stabilisierung des Netzes durch ein Engpassmanagement, auch Redispatchmaßnahmen genannt, ausgeglichen werden. Die Kosten dieser Maßnahmen steigen jährlich (Abb.), unter anderem bedingt durch den ständigen Ausbau der Windenergie- und Solaranlagen. Auch diese Kosten landen auf dem Strompreis.

Kehren wir nochmals an den Anfang des Artikels zurück: Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich die Bundesregierung selbst Fesseln angelegt. Fesseln, die sie voraussichtlich nicht wird lösen können, ohne der Bevölkerung weitere finanzielle und die Lebensqualität einschränkende Belastungen aufzuerlegen. Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2023 auf der Grundlage von § 9 Klimaschutzgesetz das Klimaschutzprogramm 2023 beschlossen. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.05.2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, das Klimaschutzprogramm 2023 um die erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen, damit das Klimaschutzziel nach dem Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 erreicht wird.

„Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass dieses die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfülle, da es die verbindlichen Klimaschutzziele und den festgelegten Reduktionspfad für die einzelnen Sektoren bis auf den Sektor Landwirtschaft nicht einhalte. Zudem hat der Senat festgestellt, dass das Klimaschutzprogramm 2023 an methodischen Mängeln leide und teilweise auf unrealistischen Annahmen beruhe [1].“

Ich wiederhole: Es gibt keine wissenschaftlich belegbaren Beweise, dass das vom Menschen verursachte CO2 als Hauptbestandteil des Treibhausgases einen relevanten Einfluss auf die Erdtemperatur mithin auf das Klima hat.

[1]https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1447632.php